Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernimmt. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt. Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Versicherte
Da dies eine Privatpraxis ist, kann ich nicht direkt mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die
gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen
zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich oder direkt an Ihre Krankenkasse.
Selbstzahler
Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Fall spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.